Ihre Piloten
Wir sind ein vom Luftfahrtbundesamt und von der Landesluftfahrtbehörde zugelassenes
Luftfahrtunternehmen.
Lizenz-Nr.: NW220
Das Luftfahrtunternehmen Rehm Ballooning wurde 1994 von Karl Rehm & Oliver Rehm gegründet.
Wir fahren seit über 15 Jahren Heißluftballone und haben viele hundert Stunden Erfahrung.
Karl Rehm

Karl Rehm hat 1981 den Flugschein für Segelflug (PPL-C) erworben und ließ sich
1990 zum Ballonfahrer (PPL-D) ausbilden.
Seit dem hat er über 1000 Stunden Erfahrung im Heißluftballon als verantwortlicher Pilot.
Seine Allgemeine Außenstarterlaubnis hat er 1992 erworben.
Im Jahr 1994 folgte die Weiterbildung zum Ballonmeister.
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Seit dem hat er über 1000 Stunden Erfahrung im Heißluftballon als verantwortlicher Pilot.
Seine Allgemeine Außenstarterlaubnis hat er 1992 erworben.
Im Jahr 1994 folgte die Weiterbildung zum Ballonmeister.
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Oliver Rehm

Oliver Rehm ist seit 1993 ausgebildeter Ballonfahrer (PPL-D) und hat über
850 Starts und ca. 900 Std. Erfahrung im Heißluftballon als verantwortlicher Pilot.
Seine Allgemeine Außenstarterlaubnis hat er 1995 erworben.
Neben Ballonen der Größenklasse 1, ist Oliver Rehm außerdem im Besitz der Fahrerlaubnis für Ballone der Größenklasse 2.
(Hüllenvolumen über 4250 Kubikmeter bis 6000 Kubikmeter)
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Seine Allgemeine Außenstarterlaubnis hat er 1995 erworben.
Neben Ballonen der Größenklasse 1, ist Oliver Rehm außerdem im Besitz der Fahrerlaubnis für Ballone der Größenklasse 2.
(Hüllenvolumen über 4250 Kubikmeter bis 6000 Kubikmeter)
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Carsten Freise

Carsten Freise ist seit 1997 im Besitz der Ballonfahrerlizenz (PPL-D)
und hat seit dem über 520 Starts bei ca. 580 Std. als verantwortlicher
Pilot im Heißluftballon absolviert.
Seine Allgemeine Außenstarterlaubnis hat er 1999 erworben.
Neben Ballonen der Größenklasse 1, ist Carsten Freise außerdem im Besitz der Fahrerlaubnis für Ballone der Größenklasse 2.
(Hüllenvolumen über 4250 Kubikmeter bis 6000 Kubikmeter)
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Seine Allgemeine Außenstarterlaubnis hat er 1999 erworben.
Neben Ballonen der Größenklasse 1, ist Carsten Freise außerdem im Besitz der Fahrerlaubnis für Ballone der Größenklasse 2.
(Hüllenvolumen über 4250 Kubikmeter bis 6000 Kubikmeter)
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